Ein gelernter Jäger: Johann Andreas Kühmstedt

Johann Andreas Kühmstedt war "ein Jäger aus Berka". War er ein fescher Mann in Jägeruniform, mit dem Hirschfänger an der Seite? Ein solcher Jäger wie der, mit dem Schneewittchen in den Wald geschickt wird? Ein Mann, der mit fachlicher Eleganz der bösen Königin das Herz eines Frischlings bringt statt des Prinzessinenherzens? Dass ich einen Jäger unter meinen Vorfahren habe, hat meine Phantasie beflügelt.

Johann Andreas Kühmstedts Leben kann meine Erwartungen kaum erfüllen. Er war kein Jäger am Königshof und es ist unwahrscheinlich, dass er eine Livree trug1. Zwar hatte er den Fürsten Ludwig Günther von Schwarzburg-Rudolstadt2 zum „Gnädigen Herrn“ und den Schwiegervater Schillers, den Oberforstmeister von Lengefeld3, zum Vorgesetzten, aber sein Dienstort lag weit ab von Rudolstadt und der prächtigen Heidecksburg. Er war Jäger im Revier Straußberg, heute im Kyffhäuserkreis gelegen. Dort wohnte er vermutlich in einem der Nebengebäude des Kammergutes Straußberg, und sein Kirchdorf war das schlichte Immenrode. Das Kammergut, das dem Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt persönlich gehörte, wurde von einem Amtmann verwaltet. Den Fürsten sah der Jäger wohl nie.

Der Förster als direkter Chef des Jägers wohnte auch auf dem Gut. Es gab eine Gerichtsstube für die niedere Gerichtsbarkeit und eine Kapelle. Aber die zuständige Kirche war die Dorfkirche von Immenrode. Dort wurde der Jäger getraut mit der Tochter von Johann Christoph Spieß, dessen Beruf leider nicht angegeben ist. Der Bruder der jungen Frau aber ist Kutscher auf dem Gut, wie wir durch seine Patenschaft bei einem der Kinder des Jägers erfahren. Sonst bat der Jäger die Bauern und ihre Frauen zu Gevatter.

In diese fürstlich-schwarzburgischen Bedingungen wurden alle Leute in Immenrode entweder hineingeboren, wie meine Vorfahrin Magdalena Spieß, oder sie heirateten hinein, wie der Jäger aus Breda. Wenn sie nicht selbständige Bauern waren, war ihr natürlicher Arbeitsplatz das fürstliche Kammergut Straußberg. Die Amtleute, die die Pächter des Gutes waren und die niedere Gerichtsbarkeit ausübten, erhielten ihre Weisungen aus Rudolstadt. Dementsprechend ist auch der Förster, der auf Straußberg wohnt, mag er nun 1751 Johann Andreas Kropf4, 1760 Johann Andreas Kergschen5 oder 1774 - 95 Ferdinand Irmisch6 heißen, Rudolstädtischer Beamter. Und der Jäger Kühmstedt, im Amt Straußberg angestellt und in Immenrode eingeheiratet, war ein Schwarzburg-Rudolstädtischer Jäger.

An der Spitze des Rudolstädtischen Forstwesens steht von 1755 - 1775 ein tüchtiger und sympathischer Mann: der Oberforstmeister Carl Christoph von Lengefeldt, der Schwiegervater Friedrich Schillers. Zumindest von 1765 bis 1775 ist Lengefeld auch der Vorgesetzte meines Vorfahren gewesen.

Von Lengefeldt hat das Thüringische Forstwesen reformiert. Er hat den durch Raubbau für Glashüt­ten, Metallverarbeitung, Grubenholz und durch Überweidung sterbenden Thüringer Wald neu belebt, vermessen, aufgeforstet. Prinzen gehörten zu seinen Schülern. Friedrich der Große wollte ihn mit einem königlichen Gehalt nach Berlin locken, damit Lengefeldt die Waldungen Preußens betreue, aber Lengefeldt hing an Thüringen. War dieser Oberforstmeister mit seiner Liebe zum Wald ein Gegner der Jäger? Oder waren die Jäger immer schon für den Wald, so wie es heute selbstverständlich ist?

Es gibt ein schönes Buch über „Die Jägerey im 18. Jahrhundert“, darin spürt vor allem Rolf Roosen7 der Entwicklung des Jagdrechtes nach. Er lobt gleich im ersten Absatz: „Damals wurden die Jagdverordnungen Bayerns und Preußens so geschrieben, daß sie von jedem Untertan, also auch von Laien, gelesen werden konnten.“ Der Wissenschaftler arbeitet dann hauptsächlich mit Jagdverordnungen aus Hessen und Franken. Rudolstadt kommt nicht vor. Aber man darf bei der Nähe und Verwandtschaft der fürstlichen Höfe annehmen, dass das Jagdrecht sich nicht allzu sehr voneinander unterschied.

Die Grundlage dieses Rechtes war, wie Sigrid Schwenk im gleichen Buch sich ausdrückt, „die hohe Kunst und die große Lust zu jagen“. Die Hohe Jagd war der Sport der Fürsten. Zum Schutz der fürstlichen Ansprüche wurde das Jagdrecht geschaffen. Ihm diente der herrschaftliche Jäger. Das gilt sicher auch für Johann Andreas Kühmstedt, meinen Vorfahren in Immenrode.

Im deutschen Rechtskreis wird zwischen hohem Wild, Niederwild und Vögeln unterschieden. Das hohe Wild, „nämlich Rot- Dam-, Schwarz – und Rehwild,“ war dem Landesherrn und dem hohen Adel vorbehalten. Das Niederwild, zu dem auch das Federwild wie Auerhahn oder Fasan gehörte, durften der landsässige Adel und bestimmte landesherrliche Beamte bejagen. Vögel waren alle kleineren gefiederten Tiere wie Drosseln, Finken, Meisen, Stare. Sie durften von allen Untertanen gefangen werden, entweder um sie zu verspeisen oder sie als Schmuck-, Sing- oder Lockvögel zu verwenden. Eine wichtige Aufgabe des Jägers war es also, die Wilderei an Hoch- und Niederwild zu verhüten.

Auch weitere Aufgaben des Jägers erinnern an polizeiliche Tätigkeiten: schon im 18. Jahrhundert gab es Schonzeiten, in denen nicht gejagt, ja, in denen manche Wälder überhaupt nicht betreten werden durften. Auch darüber hatte der Jäger zu wachen. Andererseits hatte er auch zur Erntezeit den Schaden, den das Wild an den Äckern der Bauern verursacht hatte, zu taxieren und die Entschädigungssummen zu berechnen.

Sicher ging er auch auf die Jagd, jedoch nicht auf eigene Faust. Entweder hatte er einen Auftrag vom Förster oder er begleitete die mit dem Jagdrecht belehnten Adligen als ortskundiger und sachverständiger Gehilfe. Allerdings könnte man denken, dass er so oft wie möglich sein Revier durchstreifte, um genaue Kenntnis vom Wildbestand zu haben und gleichzeitig zu überprüfen, ob jemand wildere oder in verbotenen Waldgebieten Vieh weiden lasse.

Ich habe eine handgezeichnete zeitgenössische Karte des Reviers von Straußberg in Rudolstadt gesehen. Und ich besitze das Protokoll der „Grenz Untersuchung“ von 1760. Sie beginnt "bey einem zwischen den Hopperöder und Kleinen Furrischen Gemeinde Holze befindlichen großen Steine" und schreitet die gesamte Grenze rund um Immenrode bis wieder zu diesem Punkt ab. Herr von Lengefeld hat sie anfertigen lassen, vermutlich durch eine Komission. Dass Johann Andreas Kühmstedt an der geschilderten Begehung teilnimmt, ist unwahrscheinlich. Vermutlich war er noch gar nicht im Amt Straußberg. Jedenfalls werden nur der Förster Kergschen, der Schulze Hans Christian Helbingen, der Vorsteher Wuckel sowie Hans Helbings erwähnt. Trotzdem weiß ich durch dieses Protokoll, wie groß das Revier meines Vorfahren war. Es entspricht ziemlich der heutigen Gemeindegrenze von Immenrode, war aber vermutlich waldreicher als heute. Und im Unterschied zu heute grenzt das Straußberger Revier an drei „fremde“ Länder: im Nordosten an das Kurfürstentum Sachsen, zu dem das von Wurmbsche Gut Hopperode und Großfurra gehören, im Südosten an das Schwarzburg-Sondershausener Gebiet mit Schernberg und Himmelsberg und im Westen an das Königreich Preußen mit dem Amt Dietenborn, zu dem Großberndten, Kleinberndten, Hainrode und Wernrode gehören.

Das Kirchenbuch liefert mir die Geburten von zwei Töchtern. Beim ersten Kind des jungen Jägerpaares, am Heiligen Abend 1765 geboren, ist der Junggeselle Johann Gottfried Spieß Pate. In ihm darf man wohl einen Bruder der Wöchnerin vermuten. Jo­hann Gottfried Spieß ist "Kutscher zu Strauß­berg". Die andern Paten sind Einwohner von Immenrode. Bei der zweiten Tochter 1768 sind alle Paten Einwohner des Dorfes, zum Teil sehr geachtete, wie die Helbings. Von der „Grenz Untersuchung“ her weiß ich, dass Schulze und Vorsteher von Immenrode aus der Familie Helbing stammten.

Nach der Untertanenliste von Immenrode8 ist der einzige eheliche Sohn des Jägers in Uthleben geboren. Und aus Uthleben soll auch einer der Schwiegersöhne des Jägers stammen, der Handarbeiter Johann Andreas Bücking, mein Vorfahr. Aber diese Nachrichten konnte ich nicht bestätigen. Obwohl das Kirchenbuch von Uthleben sehr gut erhalten ist, haben in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts keine Bückings in Uthleben Kinder taufen lassen. Es gibt zwar eine große Verwandtschaft Kühmstedt. Aber der Jäger kommt in Uthleben nicht vor.

Abrechnungen der Frankenhauser Regierung über den Ertrag des Forstwesens haben sich aus den Jahren, in denen mein Vorfahr der Jäger des Amtes Straußberg war, nicht erhalten. Es gibt solche ab 17939. Sie weisen die Gehälter der Förster und Forstbeamten aus, darunter befindet sich ein Hofjäger und der Landjägermeister. Der Landjägermeister ist von Adel, er erhält 235 Reichstaler Jahresgehalt. Die Förster erhalten zwischen 60 und 80 Reichstalern jährlich, ein Forst Substitut 64 und der Hofjäger 52 Reichstaler. Ein Gehalt von 40 bis 50 Talern für den Revierjäger anzunehmen, ist wohl realistisch. Dazu kommen 2 Reichstaler 19 Groschen für Haltung eines Schweißhundes10, Abschussprämien für Wild sowie „Schieß- und Fanggeld für Raubvögel und Caninchen“11, ein Holzdeputat zum Heizen und wahrscheinlich das Jägerhaus mit Garten, das der Selbstversorgung der Familie dient. Sein Auskommen hatte der Jäger, reich wurde er nicht.

Im Kirchenbuch von Immenrode wird Johann Andreas Kühmstedt mehrmals „gelernter Jäger“ genannt. Was hatte er gelernt? Herr Direktor Bernd E. Ergert vom Münchner Jagdmuseum erklärt mir, dass drei Jahre Lehrzeit für den Jäger vorgeschrieben waren. Die waren hart. Das erste Jahr musste der Jägerlehrling mit den Hunden leben, sie pflegen, füttern, bei ihnen schlafen. Dann musste er natürlich Schießen lernen, Nachstellen, Kenntnisse von Wald und Wild. Auch die Jagdsignale und ihre Bedeutung gehörten zu seinem Pensum. Vieles in diesem Bereich war aus dem Französischen übernommen, mit der Verbreitung der höfischen Parforcejagd. Am Ende der Lehrzeit stand eine Lossprechung, der Lehrling wurde zum Jäger „geschlagen“. Er bekam einen Lehrbrief oder eine Recommendation, die ihn empfahl12. Ausdrücklich wird der Brief zum Vorzeigen vor Menschen jedes Standes ausgestellt. Wer in den Diensten seines Lehrherrn blieb, brauchte wohl keinen Lehrbrief. Andererseits war es sicher erwünscht, dass der Jäger Wanderjahre zur Erweiterung seiner Ausbildung nutzte. Schließlich musste er sich seine Anstellung suchen. Die Heirat von Johann Andreas Kühmstedt und Magdalena Margaretha Spieß 1765 zeigt sehr wahrscheinlich auch den Beginn seines Dienstes im Revier Straußberg an.

1791 stirbt die Frau des Jägers, Magdalena Kühmstedt, geb. Spieß, welche 3 Jahre am Stahre blind geseßen, in Immenrode13. Wahrscheinlich hat ihre älteste Tochter, meine Vorfahrin Magdalena Elisabeth, sie gepflegt. Ein halbes Jahr später heiratet Magdalena den Handarbeiter Bücking. Der Jäger Andreas Köhmstedt ist wieder "allhiesiger Einwohner" in Immenrode. Er lebt also noch. Meine Vorfahrin läßt in Immenrode vier Kinder taufen. Bei der Taufe des zweiten 1795 ist ihre einzige Schwester Patin, "bey H. Förster Irmisch zu Straußberg in Diensten"14. Bei der Taufe des dritten ist der Großvater Johann Andreas Kühmstedt Pate, "derzeitiger Verwalter auf dem adtlich-Bilaischen Guthe Hopperode". Dass dieser Johann Andreas Kühmstedt wirklich der ehemalige Jäger und Einwohner von Immenrode ist, geht sowohl aus dem Heiratseintrag seiner zweiten Tochter 1798 hervor, die als "Johann Andreas Kühmstedts, ansäßigen Einwohners allhier und dermaligen Verwalters auf dem adelich-Bilaischen Guthe Hoppenrade eheleibliche 2. Tochter" bezeichnet wird als auch aus dem Heiratseintrag seines einzigen Sohnes von 1801, von dem es heißt: "weyl. Hn. Johann Andreas Kühmstedts, gewesenen Einwohners und gelernten Jägers allhier, wie auch nachherigen Verwalters auf dem hochadelich-Bilaischen Guthe Opperode nachgelaßener eheleiblicher einziger Sohn".15

Zwischen 1798 und 1801 ist demnach der gelernte Jäger Johann Andreas Kühmstedt gestorben, aber nicht in Immenrode, sondern wahrscheinlich auf dem Gut Hopperode oder Hoppenrade.

In den 1790er Jahren führt der preußische Leutnant von Biela, Byla oder Bila von Wernrode einen langdauern­den Rechtsstreit mit dem Schwarzburg-Rudolstädtischen Rent- und Forstdepartement in Franken­hausen, weil der Förster Ferdinand Irmisch auf dem Straußberg aus dem von Bielaschen Junkers­holze Bäume hat fällen lassen16. Solche Streitigkeiten zwischen den Nachbarn um Wald und Wild gibt es oft, und zwar sowohl mit Sachsen als auch mit Sondershausen und Preußen. Schon 1760 heißt es an mehreren Stellen im Protokoll der „Grenz Untersuchung“: „ist die Grenze streitig“, Steine sind verrückt worden oder werden als Grenzsteine nicht anerkannt.

Vielleicht im Laufe dieses Prozesses – der Leutnant ist inzwischen preußischer Hauptmann geworden - lernt August Wilhelm von Bila meinen Vorfahren, den Rudolstädtischen Jäger, kennen. Seit 1780 besitzt Bila das Gut Hopperode, das ursprünglich der Familie von Wurmb in Großenfurra gehört hat. Er sucht einen Verwalter für dies Gut. Mit Jägern hat er offenbar gute Erfahrungen gemacht, vom Jäger Ernst Hammer lässt er sein Gut in Wernrode verwalten. So wechselt Johann Andreas Kühmstedt seinen Arbeitsplatz. Vielleicht ist er inzwischen auch zu alt für einen Revierjäger. Eventuell verdient er mehr als Verwalter. Doch bleibt er laut Kirchenbuch „Einwohner“ von Immenrode – das heißt wohl, dass er sein Haus und Garten dort weiter besitzt.

Den Vertrag mit dem Hauptmann von Bila habe ich leider in den Archiven nicht gefunden, obwohl ich sehr danach gesucht habe. Wernrode wird 1760 als preußisch, Hopperode aber als sächsisch bezeichnet. In welchem Archiv mögen sich die Akten befinden? Denn der Jäger ist auf dem kurzen Weg von Immenrode über die Hainleite nach Hopperode über eine noch heute bestehende Archivgrenze gegangen.

Zunächst aber hatte ich mit der Tatsache zu kämpfen, dass es Hopperode heute gar nicht mehr gibt. Niemand von denen, die heute in der Gegend leben, hatte von Hopperode gehört! Nur zögernd hoben sich die Schleier über diesem Ort. Ursprünglich war Hopperode ein Zisterzienserkloster. Nach der Einführung der Reformation im Gebiet der Schwarzburger Grafen 1541 wurde das Kloster säkularisiert und zu einem Vorwerk umgewandelt. Es wird behauptet, dass schon 1489, vor der Reformation, die Familie von Wurmb in Großfurra vom Kurfürsten von Mainz mit Hopperode belehnt war. Das kann ich nicht nachprüfen. Ganz sicher hat es 1760, zur Zeit der Begehung von Immerodes Reviergrenze, den von Wurmbs gehört. Erst im Jahr 1780 soll es an die von Bilas in Wernrode verkauft worden sein.

Beim Rechtsstreit um die gefällten Bäume hat von Biela vielleicht den Jäger Kühm­stedt kennengelernt. Er war es vielleicht gewesen, der die Holzfäller beaufsichtigt hat. Oder er war als ortskundiger Führer mit den Advokaten des Leutnants und des Försters im Gelände, um die Grenze der Waldungen festzustellen. Jedenfalls hat von Biela den Jäger abgeworben. Zu welchen Bedingungen? Mit welchen Aufgaben und Kompe­tenzen?

Das kann ich nicht im Thüringischen Staatsarchiv erfahren. Akten von Hopperode und dem dazugehörigen von Bilaischen Stammhaus Wernrode müssen im Magdeburger Hauptstaatsarchiv, Außenstelle Wernigerode, gesucht werden.

In Wernigerode war ich inzwischen. Aber es war nicht einfach, Hopperode ausfindig zu machen. Von dem ehemaligen Gut ist nichts mehr da. Es ist schon im 19. Jahrhundert aufgegeben worden und eine „Wüstung“ geworden. Den dazugehörigen Wald am so genannten Sargberg und die wenigen Obstgärten auf den nördlichen Terrassen der Hainleite zwischen Großfurra und Wernrode haben die Herren von Bila vom prachtvollen Haus in Wernrode aus genutzt. Mit dem verschwundenen Gut aber verschwinden auch die Spuren meines Vorfahren, des gelernten Jägers.

 

Er bleibt eine geradezu märchenhafte Figur: Ich weiß nicht, wo und wann er geboren ist und nicht, wo und wann er starb. Als er in Straußberg auftritt, ist er ausgelernt und heiratsfähig – und als er abtritt, ist er Verwalter eines adeligen Gutes auf der andern Seite der Hainleite. Er hinterlässt mir seine Tochter, Magdalena Elisabeth Kühmstedt, meine Vorfahrin aus Immenrode17. Ihre jüngste Tochter, Katharina Magdalena Bücking18, schafft als junge Frau den Sprung vom kleinen Immenrode in die Stadt Arnstadt, wo sie sich 1825 mit dem Maurer Johann Heinrich Weisheit verheiratet.

Arnstadt wird um 1800 zur Heimat mehrerer thüringischer Vorfahren: es muss eine rasch wachsende Stadt gewesen sein. In Arnstadt wird 1855 mein Urgroßvater Heinrich Eberhardt geboren. Er, mutig wie sein Urgroßvater, der gelernte Jäger, wagt den Sprung in die Großstadt Köln!

1Nach dem Historiker Dietrich Lücke, der meint, das sei im 18. Jahrhundert in Sachsen und Thüringen noch nicht üblich gewesen. Aber sicher besaß er gute, praktische Kleidung, die sich für den Jägerberuf schickte und von der bäuerlichen Tracht abhob.

2 Ludwig Günther II, (1708 – 1790) regierender Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt von 1767 – 1790.

3 Carl Christoph von Lengefeld, (17… - 1775, Jägermeister von 1755 – 1759, Oberforstmeister von 1759 – 1775)

4 ThStARudolstadt, Geheimes Archiv, E VII 4 b Nr. 34: Die Beschreibung des Straußberger Forstes

5 ThStARudolstadt, Geheimes Archiv, CV 4 c Nr. 32: Beschreibung des zum Amte Straußberg gehörigen Jagd Reviers .... mit Zuziehung des Försters Johann Andreas Kergschen

6 Ev. Kirchenbuch von Immenrode sowie ThStARudolstadt: Geheimes Archiv, CV 4c Nr. 38

7… tuen kund und fügen zu wissen Ausgewählte Jagdordnungen des 18. Jahrhunderts, in: Die Jägerey des 18. Jahrhunderts, Colloquium der Arbeitsstelle 18. Jahrhundert, Bergische Universität Gesamthochschule Wuppertal 1988, Heidelberg 1991, S. 49 - 67

8 ThStARudolstadt, Justizamt Straußberg, Akte D XVI 4 a Nr. 11: Verpflichtungsbuch der Fürstlichen Amts-Unterthanen betr. Ao 1786/1850 Straußberg

9 ThStARudolstadt, Geh. Ratskoll. E XII 4 d, Blatt 34 R

10 Das steht auch dem Oberförster Müller in Sundhausen und dem Hofjäger von Thaleben zu. ThStARudolstadt, Geh. Ratskoll. E XII 4 d, Blatt 34 R

11 ThStARudolstadt, Geh. Ratskoll. E XII 4 d, Blatt 35 R

12 Solche Lehrbriefe sind im Münchner Jagdmuseum erhalten.

13 Ev. Kirchenbuch von Immenrode

14 Ev. Kirchenbuch von Immenrode

15 alles Ev. Kirchenbuch von Immenrode

16 ThStARudolstadt: Geheimes Archiv, CV 4c Nr. 38

17Ev. Kirchenbuch Immenrode: geb. 24.12.1765, gest. 4.1.1828.

18Ev. Kirchenbuch Immenrode: geb. 23.9.1801.

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